Unsere Projekte
Die Spiekerooger Genossenschaft wird künftig unter folgenden Prämissen Immobilienprojekte auf der Insel Spiekeroog umsetzen:
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Die oberste Priorität liegt in der Schaffung von Dauerwohnraum.
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Eine Fremdfinanzierungsquote (Bankkredite, nachrangige Darlehn) von <75% wird angestrebt, nur so lassen sich bezahlbare Mieten- und Pachten realisieren.
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Grundstücke müssen „werthaltig“ sein, damit den Genoss*innen ein langfristiger Gegenwert für ihre Anteile zur Verfügung steht.
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Die Miete bzw. die Pacht müssen zwingend erwirtschaften
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Kaufnebenkosten
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Abschreibungen sowie Rückstellungen für Instandsetzung und Sanierung
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Zinsen
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Erbpachtzinsen oder Pachten
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Die Vergabe erfolgt gemäß genossenschaftlich erarbeiteter Vergabematrix.
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Erträge aus Ferienwohnungs-Vermietung dienen nur in besonderen Ausnahmesituationen zur Subventionierung von Dauermieten. Ein Dauerwohnungsanteil, der weit über den kommunalen Vorgaben liegt, muss erreicht werden.
Nur wer die Menschen liebt hat das Recht, sich für sie verantwortlich zu fühlen.
Elmar Kupke
Vergabeprämissen
Eine der größten Herausforderungen wird die Vergabe von genossenschaftlichem Wohnraum oder Pachtflächen sein. Denn die Wohnungsnot ist groß und am Ende wird - zumindest am Anfang - immer nur ein kleiner Teil der Begünstigten von den unmittelbaren Leistungen der Genossenschaft profitieren.
Transparente und für jedes Projekt erarbeitete Vergabegrundsätze sollen eine größtmöglich gerechte und faire Vergabe gewährleisten. Dabei gelten nachfolgende, allgemeine Vergabegrundsätze:
Je länger - desto besser: Seit wie vielen Jahren ist Spiekeroog schon Lebensmittelpunkt (Erstwohnsitz)? Seit vielen Jahren ist der/die Genoss*in bereits Mitglied der Spiekerooger Genossenschaft? Deine Zeit zählt und wird berücksichtigt.
Ehrenamt & Engagement: Bist Du ehrenamtlich aktiv und bringst Dich in die Gemeinschaft ein? Das ist toll, hilft unserem aktiven Dorfleben und wird bei der Vergabe positiv berücksichtigt.
Privates Eigentum: Hast Du selbst Eigentum auf Spiekeroog, so wird Deine "Bedürftigkeit" geringer eingestuft und damit vermutlich auch Deine Chancen auf genossenschaftlichen Wohnraum.
Deine alte Wohnung bleibt Dauerwohnraum: Dein*e vorherige*r Vermieter*in muss bestätigen und nachweisen, dass Deine alte Wohnung auch weiterhin Dauerwohnraum bleibt. Bei der Bestätigung werden wir Dich unterstützen, erbitten aber auch Verständnis für diese Regel. Damit soll vermieden werden, dass im genossenschaftlichen Fahrwasser Dauerwohnraum in Ferienwohnungen umgewandelt werden und ein*e Einzelne*r davon profitiert.
Darüber hinaus spielt natürlich die familiären sowie die aktuellen Lebenssituationen eine Rolle.
Die Vergabeprämissen sind hier im Detail nachzulesen.