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Gründungsförderung erhalten!

Autorenbild: Patrick KöstersPatrick Kösters

Aktualisiert: 28. Dez. 2019

Die Gründung einer Genossenschaft ist mit einigen Aufgaben verbunden, eine Satzung muss erarbeitet werden, eine Gründerversammlung abgehalten und am Ende natürlich die Gründung formal korrekt vollzogen werden.


Genossenschaften unterliegen besonderen staatlichen Regelungen, so muss die Satzung jeder Genossenschaft unabhängig geprüft werden.


Das Land Niedersachsen fördert die Gründung von Sozial-Genossenschaften, da wir mit der Spiekerooger Genossenschaft beabsichtigen, Wohnraum zur schaffen, haben wir die Förderung nicht nur beantragt sondern auch erhalten. Vielen Dank dafür!

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Spiekerooger Genossenschaft eG

Maren Bruns

Süderloog 12

26474 Spiekeroog

Tel: 0178 4158890

moin@inselgenossen.de

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